Pflegestufen

Pflegestufen2Die Kosten für die von uns erbrachten Pflegeleistungen werden entweder  im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder vom Amt für Soziales und Wohnen übernommen.
Von der Pflegestufe ist abhängig, in welchem Umfang Leistungen durch einen Kostenträger finanziert werden.

Nach §36 und §123 SGB XI werden vier Pflegestufen definiert:   

 

  • 0 Mit der Pflegestufe 0 sind die Patienten ohne Pflegestufe gemeint, deren Pflegebedarf noch unter 45 Minuten Grundversorgung am Tag liegt. Diese Menschen sind keiner der drei Pflegestufen (1, 2 oder 3) zugeordnet. Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenzkranke) erhalten Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung in Höhe von monatlich 225 €. Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz haben keinen Anspruch auf einschlägige Leistungen. 
  • Pflegebedürftige der Pflegestufe I, die zu Hause von ambulanten, zugelassenen Pflegediensten versorgt werden, können Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erhalten. Bei Pflegestufe I zahlt die Pflegeversicherung der Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz 665 € im Monat (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 450 €)
  • 2 Pflegestufe II: 1250 und 1100 € monatlich,
  • 3 Pflegestufe III: 1550 € monatlich (beide Patientenkategorien).

 In besonderen Härtefällen kann die Pflegekasse Pflegeeinsätze im Gesamtwert von bis zu 1918 € übernehmen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, z. B. im Endstadium einer Krebserkrankung, bei schwerer Ausprägung der Demenz, bei Patienten im Wachkoma oder wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muss.
Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 € oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 €.
Bei Einschränkungen der Alltagskompetenz stehen Bedürftigen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI zu. Sie können sowohl durch einen Pflegedienst als auch durch Angehörige erbracht werden.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich auch flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie wirklich brauchen, sie sollen Zeitvolumen wählen und entscheiden können, welche Leistungen darin erbracht werden sollen.
Das Verfahren zur Abwicklung der Pflegeleistungen ist ganz einfach. Jedoch wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung aller einschlägigen Unterlagen.


 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne von 08:00 bis 18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0221 - 28 70 771