Pflegestufen
Die Kosten für die von uns erbrachten Pflegeleistungen werden entweder im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder vom Amt für Soziales und Wohnen übernommen.
Von der Pflegestufe ist abhängig, in welchem Umfang Leistungen durch einen Kostenträger finanziert werden.Nach §36 und §123 SGB XI werden vier Pflegestufen definiert:
- 0 Mit der Pflegestufe 0 sind die Patienten ohne Pflegestufe gemeint, deren Pflegebedarf noch unter 45 Minuten Grundversorgung am Tag liegt. Diese Menschen sind keiner der drei Pflegestufen (1, 2 oder 3) zugeordnet. Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenzkranke) erhalten Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung in Höhe von monatlich 225 €. Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz haben keinen Anspruch auf einschlägige Leistungen.
- 1 Pflegebedürftige der Pflegestufe I, die zu Hause von ambulanten, zugelassenen Pflegediensten versorgt werden, können Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erhalten. Bei Pflegestufe I zahlt die Pflegeversicherung der Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz 665 € im Monat (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 450 €)
- 2 Pflegestufe II: 1250 € und 1100 € monatlich,
- 3 Pflegestufe III: 1550 € monatlich (beide Patientenkategorien).
In besonderen Härtefällen kann die Pflegekasse Pflegeeinsätze im Gesamtwert von bis zu 1918 € übernehmen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, z. B. im Endstadium einer Krebserkrankung, bei schwerer Ausprägung der Demenz, bei Patienten im Wachkoma oder wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muss.
Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 € oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 €.
Bei Einschränkungen der Alltagskompetenz stehen Bedürftigen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI zu. Sie können sowohl durch einen Pflegedienst als auch durch Angehörige erbracht werden.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich auch flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie wirklich brauchen, sie sollen Zeitvolumen wählen und entscheiden können, welche Leistungen darin erbracht werden sollen.
Das Verfahren zur Abwicklung der Pflegeleistungen ist ganz einfach. Jedoch wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung aller einschlägigen Unterlagen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne von 08:00 bis 18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 - 28 70 771
Unser Pflegeleitbild
Der ambulante Krankenpflegedienst Natalie GmbH bietet menschlich und fachlich fundierte Begleitung im Umgang mit veränderten Lebenslagen an. Der Respekt vor der Persönlichkeit des Pflege- und Hilfsbedürftigen mit seinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen steht im Mittelpunkt unserer pflegerischen Arbeit.
Die Leistungen des ambulanten Krankenpflegedienstes Natalie GmbH sind vielfältig. Unsere Arbeit umfasst die ganzheitliche Erfassung von körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Problemen und Ressourcen mithilfe des Betroffenen und deren Angehörigen, um daraus einen individuellen Pflegeplan für jeden Kunden zu erarbeiten und umzusetzen. Dieser spiegelt sich in der Pflegedokumentation wieder, die unseren Kunden jederzeit zur Einsicht vorliegt. Wir stellen die Pflegequalität durch ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte sicher.
Wir arbeiten nach dem Prinzip der Bezugspflege, so dass ein häufiger Wechsel von Pflegekräften vermieden wird. So wird ein Vertrauensverhältnis zwischen unseren Kunden und unseren Mitarbeitern sichergestellt.
Hier können Sie Meinung, Wünsche und Anregungen bezüglich des Pflegedienstes Natalie loswerden.