Behandlungspflege
Als behandlungspflegerische Leistungen werden alle pflegerischen Hilfen bezeichnet, die von einem Arzt zur Sicherung des Behandlungsziels verordnet werden. Diese Leistungen erfordern häufig ein spezielles Fachwissen, das unsere examinierten Krankenschwestern und Pfleger durch Ihre Ausbildung und regelmäßige sowohl interne als externe Fortbildungen erworben haben. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die meisten behandlungspflegerischen Maßnahmen. Hierfür muss Ihr Arzt häuslicher Krankenpflege eine Verordnung ausstellen. Diese muss Ihre Krankenkasse genehmigen.
Maßnahmen- Blutdruck-, Puls- und Blutzuckerkontrollen,
- Medikamentengabe und -überwachung,
- Injektionen (z.B. Insulin),
- Stomapflege (künstlicher Darmausgang),
- Kompressionsverbände und Strümpfe,
- Katheterpflege und -wechsel,
- Verabreichung und Kontrolle von Infusionen,
- PEG-Versorgung (künstliche Ernährung),
- Prophylaxen (vorbeugende Maßnahmen),
- Dekubitusversorgung und -behandlung,
- Verbandwechsel (z.B. Wundverbände, Verbände beim suprapubischen Blasenkatheter),
- Legen und Wechsel der Magensonden,
- Einreibung (Aufbringen von Medikamenten auf die Haut),
- Anlegen von Kompressionsverbänden (Antithrombosestrümpfe),
- Anlegen von stützenden Verbänden (z.B. Gilchristverbände, Anlegen von Bandagen),
- Absaugen der Luftwege, Bronchialtoilette,
- Pflege bei Heimbeatmung,
- Blasenspülungen,
- Drainage-Versorgung,
- Einlaufe, Klysma und manuelle Darmausräumung,
- Flüssigkeitsbilanzierung,
- Inhalationen,
- Instillationen Aufbringen von Kälteträgern
- Legen eines Blasendauerkatheters
- Spezielle Krankenbeobachtung zur Feststellung einer stationären Behandlungsbedürftigkeit
- Dermatologische Bäder
- Trachealkanülenpflege
- Pflege eines zentralen Venenkatheters
Anleitungen
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen bei der Anleitung zur Grundpflege, Hilfen bei Ausscheidungen, der Ernährung und Körperpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung als Leistung der Krankenkasse erbracht werden. Gerne sind wir auch bereit, der betroffenen Person oder in deren Haushalt lebenden Angehörigen Anleitungen bezüglich der eigenständigen Durchführung der Behandlungspflege zu geben. Auch hierfür können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne von 08:00 bis 18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 - 28 70 771 (Köln)
Grundpflegeleistungen
Körperhygiene, Hilfe beim Gehen und der Nahrungsaufnahme- Hilfe beim Aufstehen aus dem Bett oder Rollstuhl,
- Waschen, Duschen und Baden,
- Rasieren, Kämmen und Nagelpflege sowie Haarschnitt, Hand- und Fußpflege,
- Mund- und Zahnpflege,
- Hilfe beim Toilettengang,
- An- und Auskleiden, Kleidungsauswahl,
- zu Bett bringen, Bett richten, lagern,
- Nahrungszubereitung, nach den persönlichen Vorlieben des Patienten,
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
- Sondenernährung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne von 08:00 bis 18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 - 28 70 771 (Köln)